Berufsunfähigkeitsversicherungfür Selbstständige zum Vergleich
Selbstständig ist jemand, der für sich selbst arbeitet, d. h. in der Regel keinen Chef oder Vorgesetzten hat. Diese Berufgruppe meistens keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und hat somit auch kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für vor dem 2. Januar 1961 geborene. Selbständige benötigen daher dringend eine Berufsunfähigkeitsversicherung da im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr fließt, denn eine Krankentagegeldversicherung leistet nur für vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, so gut wie nie bei einer Berufsunfähigkeit, falls doch, dann aber nur vorübergehend. Selbstständig kann jeder werden vom Imbissbudenbesitzer bis hin zum Geschäftsführer eines LKW-Unternehmens. |

